Ratgeber · Vertrag & Geld

Kaution und Selbstbeteiligung richtig regeln

Die Kaution ist deine einzige Sicherheit, wenn der Mieter einen Schaden verursacht. So legst du Höhe, Ablauf und Einbehalt fest – fair für den Kunden und wasserdicht für dich.

Wofür die Kaution da ist – und wofür nicht

Die Kaution sichert deine Ansprüche aus dem Mietverhältnis: Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung deiner Vollkasko, fehlendes Inventar, nicht getanktes Fahrzeug, verschmutzte Rückgabe, Bußgelder. Sie ist keine Vorauszahlung auf den Mietpreis und kein Umsatz – auf Angebot und Rechnung wird sie getrennt vom Mietpreis ausgewiesen, ohne Umsatzsteuer.

Die richtige Höhe

  • Mindestens die Selbstbeteiligung der Vollkasko (typisch 1.000 bis 2.500 Euro) – sonst bleibst du bei einem Unfall auf der Differenz sitzen.
  • Zusätzlich einen Puffer für Reinigung, Tank und Inventar: 200 bis 500 Euro.
  • Bei hochwertigen Fahrzeugen oder jungen Fahrern eher am oberen Ende; eine optionale Reduzierung der Selbstbeteiligung gegen Aufpreis kann die Kaution senken.
  • Ein Betrag, der zur Zielgruppe passt: Familien akzeptieren 1.500 Euro, wenn Rückzahlung und Abrechnung transparent sind.

Zahlungsweg und Zeitpunkt

Am sichersten ist die Überweisung, die spätestens drei Tage vor Abholung auf deinem Konto ist – so entfällt Bargeld bei der Übergabe und der Betrag ist belegt. Kreditkarten-Blockierung ist für kleine Vermieter meist zu teuer. Bargeld bei Übergabe funktioniert, braucht aber eine Quittung im Protokoll. Halte den Zahlungsweg im Angebot und in der Buchungsbestätigung fest, damit es bei der Abholung keine Diskussion gibt.

Einbehalt bei der Rückgabe

  1. Rückgabeprotokoll gemeinsam mit dem Mieter: Kilometer, Tank, Inventar, neue Schäden mit Fotos.
  2. Jeden Abzug benennen und begründen: Schaden (Kostenvoranschlag oder Pauschale laut Vertrag), Kraftstoff (Liter × Preis + Servicepauschale), Reinigung, Mehrkilometer.
  3. Abrechnung schriftlich: Kaution minus Abzüge = Rückzahlung oder Nachforderung.
  4. Bei unklarer Schadenshöhe einen angemessenen Teil zurückbehalten und den Rest sofort erstatten; nach Kostenvoranschlag abrechnen.
  5. Rückzahlungsfrist einhalten – üblich sind 14 Tage, im Vertrag festlegen.

Camper Office rechnet bei der Rückgabe Kaution, Anzahlung, Mehrkilometer, Kraftstoff und Schäden in einer Abrechnung zusammen und erzeugt das Protokoll als PDF.

Formulierungen für Vertrag und AGB

  • Höhe und Fälligkeit: „Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von 1.500 € spätestens drei Tage vor Mietbeginn per Überweisung.“
  • Zweck: „Die Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag, insbesondere für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, fehlende Ausstattung, Kraftstoff, Reinigung und Bußgelder.“
  • Abrechnung: „Der Vermieter rechnet die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe ab und zahlt den nicht benötigten Teil zurück.“
  • Selbstbeteiligung: „Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter je Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung von 1.500 €, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unbegrenzt.“

Das sind Praxisformulierungen, keine Rechtsberatung. Lass AGB und Vertrag einmal anwaltlich prüfen – die Kosten sind gering im Vergleich zu einem verlorenen Streitfall.

Typische Streitfälle und wie du sie vermeidest

  • „Der Kratzer war schon da“ – Vorschäden mit Fotos in der Fahrzeugakte, bei jeder Übergabe angezeigt.
  • „Ich habe vollgetankt“ – Tankstand bei Übergabe und Rückgabe im Protokoll fotografieren (Anzeige mit Kilometerstand).
  • „Die Reinigung war nicht nötig“ – Rückgabezustand im Vertrag definieren (innen gereinigt, Toilette geleert, Abwasser abgelassen) und Pauschalen nennen.
  • „Die Kaution kam nie zurück“ – Rückzahlung taggenau dokumentieren, Frist einhalten, Abrechnung mitsenden.

Häufige Fragen

Darf ich die Kaution mit Umsatzsteuer berechnen?

Nein. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, kein Entgelt – sie wird ohne Umsatzsteuer und getrennt vom Mietpreis ausgewiesen. Erst ein tatsächlicher Einbehalt für eine Leistung (z. B. Reinigung) kann umsatzsteuerpflichtig sein; das klärt dein Steuerberater.

Wie lange darf ich die Kaution einbehalten?

So lange, wie die Prüfung der Ansprüche angemessen dauert. Ohne besonderen Anlass sind 14 Tage üblich; bei offenen Schadensfällen darf ein angemessener Teil bis zur Klärung zurückgehalten werden – das im Vertrag regeln.

Kann ich statt Kaution eine Versicherung anbieten?

Manche Vermieter bieten eine Reduzierung der Selbstbeteiligung gegen Aufpreis an, sofern die eigene Versicherung das abdeckt. Ganz ohne Kaution bleibt das Risiko für Inventar, Tank und Reinigung.

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